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Arbeitshilfe - Stand: 17.12.2020

Patentübertragung – Muster

Jürgen E. Leske
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Die Übertragung eines Patents vom Patentinhaber auf eine andere Person erfolgt durch Vertrag. Es handelt sich dabei um einen Kaufvertrag und die Verfügung erfolgt im Wege der Abtretung. Für den Vertragsabschluss gelten die allgemeinen Regeln. Im Falle einer Patentübertragung gibt es keine Sonderbestimmungen, insbesondere keine Formvorschriften. Die Patentübertragung kann also in einem schlichten schriftlichen Vertrag vonstatten gehen. Einem Schriftformerfordernis unterliegen aber das europäische bzw. das Gemeinschaftspatent (Art. 72 EPÜ, Art. 39 GPÜ).

Wirksamkeitsvoraussetzung für die Übertragung eines Schutzrechts wie eines Patents ist nicht dessen Eintragung in das Register des Deutschen Patentamtes. Der neue Inhaber aber des Patents kann erst dann Rechte daraus geltend machen, wenn die entsprechende Eintragung stattgefunden hat.

Der Käufer sollte sich vor Erwerb des Schutzrechts genau über den Bestand des Patentes informieren, denn es gibt keinen gutgläubigen Erwerb. Genauso wichtig ist es, Informationen über bereits erteilte Lizenzen einzuholen, denn diese werden durch die Übertragung des Patents nicht berührt.

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