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Corona-Bonus: Steuerbefreiung für Sonderzahlungen des Arbeitgebers bis zu 1.500 €
Das Bundesministerium für Finanzen hat sich in einem Schreiben zur Steuerbefreiung des sog. "Corona-Zuschusses" erneut geäußert. Das ersetzt das .
Hintergrund: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom bis zum aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 € steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren (§ 3 Nummer 11a EStG).
Das hatte auf Voraussetzungen der Lohnsteuerrichtlinie (R 3.11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3 LStR) verzichtet. Diese Voraussetzungen müssen nunmehr nach dem Schreiben v. vorliegen, d.h. dass die Unterstützungen aus einer mit eigenen Mitteln des Arbeitgebers geschaffenen, aber von ihm unabhängigen und mit ausreichender Selbständigkeit aus...