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Verfahrensrecht – Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils zur Schenkungsteuer (BFH)
Hat das Finanzgericht in einem rechtskräftigen Urteil einen Schenkungsteuerbescheid mit der Begründung aufgehoben, der vom Finanzamt besteuerte Erwerb sei weder für den im Bescheid genannten Zeitpunkt noch für einen späteren Zeitpunkt feststellbar, steht die Rechtskraft des Urteils einer erneuten Besteuerung dieses Erwerbs entgegen.
Hintergrund: Nach § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FGO binden rechtskräftige Urteile, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist, die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger.
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine im Jahr 2008 errichtete Stiftung, nach deren Satzung die Stifterin, deren Ehemann und deren Tochter begünstigt sind. Ferner ist bestimmt, dass neben der ältesten lebenden Generation zwei weitere Generationen partizipieren können.
Das Finanzamt unterwarf d...