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Erbschaftsteuer – Erbschaftsteuerfestsetzung bei unbekannten Erben (BFH)
Mit Urteil v. - II R 40/17 ( NWB LAAAH-61059) hat der BFH entschieden, dass eine Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben zulässig ist, wenn hinreichend Zeit zur Verfügung stand, die Erben zu ermitteln. Dabei erachtet der BFH für eine Erbenermittlung, die keine besonderen Schwierigkeiten aufweist, einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Erbfall in der Regel als angemessen. Bei besonders schwieriger Erbenermittlung ist es jedenfalls auch nach Ablauf von drei Jahren und fünf Monaten nicht zu beanstanden, Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben festzusetzen. Der Erbschaftsteuerbescheid ist gegenüber dem Nachlasspfleger bekanntzugeben.
Sachverhalt: Festsetzung der Erbschaftsteuer trotz unbekannter Erben
Kläger und nunmehr Revisionskläger sind die Erben des i...