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Erbrecht – Errichtung eines Testaments zu verschiedenen Zeitpunkten (OLG)
Dr. Michael Schellenberger
Das OLG Nürnberg hat sich mit zwei für sich unvollständigen Erklärungen befasst, die erst gemeinsam eine sinnvolle testamentarische Anordnung ergeben. Es hat dazu entschieden, dass im Zeitpunkt der Errichtung der letzten Erklärung das Original der vorhergehenden Erklärung nachweislich noch vorhanden gewesen sein muss.
Sachverhalt
Der Erblasser hat mehrere Jahrzehnte vor seinem Tod einen Erbvertrag abgeschlossen und bindende Erbeinsetzungen zugunsten seiner Abkömmlinge vorgenommen. Allerdings hat er sich die Berechtigung vorbehalten, durch Vermächtnisse abweichend verfügen zu dürfen. Dies hat er in der Folge auch getan. In einem ersten Testament hat er bestimmte Vermächtnisgegenstände – in diesem Fall ein Einzelunternehmen mit allen Akt...