Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern bei ausländischen Zinseinkünften nach Doppelbesteuerungsabkommen
Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für den Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern bei Zinseinkünften nach Doppelbesteuerungsabkommen folgendes:
1.0 Anrechnung fiktiver Quellensteuer
Zahlreiche deutsche Doppelbesteuerungsabkommen sehen bei Zinseinkünften, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Steuerpflichtige aus den betroffenen Vertragsstaaten beziehen, auch dann eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern vor, wenn diese effektiv - ganz oder zum Teil - nicht erhoben worden sind (Anrechnung fiktiver Quellensteuer). Die Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern sind in den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen unterschiedlich geregelt.
1.1 Fallgruppenunterscheidung
Bei den z. Zt. bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen sind bei den Vorschriften zur Anrechnung fiktiver Quellensteuer vier Fallgruppen zu unterscheiden.
1.1.1 Anrechnung aufgrund ausdrücklich aufgeführter Rechtsvorschriften
Doppelbesteuerungsabkommen, nach denen die Anrechnung fiktiver Quellensteuer davon abhängt, daß der andere Vertragsstaat aufgrund im Doppelbesteuerungsa...