Lohnsteuer | Digitale Schnittstelle 2021 (BZSt)
Die aktuelle Version der Digitalen Lohnschnittstelle 2021.1 steht beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zum Download zur Verfügung.
Hintergrund: Seit dem hat die Finanzverwaltung das Recht, die Buchführung, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt wurde, im Rahmen von Außenprüfungen im Weg des Datenzugriffs zu prüfen (§ 147 Abs. 6 AO). Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom (BGBl. I S. 1679) hat der Gesetzgeber die Einführung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto (Digitale LohnSchnittstelle -DLS-) verbindlich festgeschrieben. Die DLS ist für ab dem aufzuzeichnende Daten anzuwenden (§ 4 Abs. 2a Lohnsteuer-Durchführungsverordnung). Das Datenzugriffsrecht nach § 147 Abs. 6 S. 2 AO auf prüfungsrelevante steuerliche Daten bleibt von der Anwendung der DLS unberührt.
Quelle: BZSt online (JT)
Fundstelle(n):
KAAAH-61765