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Partnerschaftsgesellschaft: Anmeldung Zweigniederlassung – Muster
Partnerschaftsgesellschaft: Anmeldung Zweigniederlassung
Wird von einer Partnerschaftsgesellschaft eine Zweigniederlassung gegründet, so ist sie beim Registergericht des Hauptsitzes anzumelden. Es sind dabei so viel Abschriften der Anmeldung beim Registergericht des Hauptsitzes abzuliefern, wie es Niederlassungen gibt.