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Arbeitshilfe - Stand: 17.04.2021

Darlehen mit Hypothek – Muster

Jürgen E. Leske
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Hat ein Gläubiger Forderungen gegen jemanden oder beabsichtigt er jemandem einen Kredit zu gewähren, dann stellt sich immer die Frage für den Gläubiger: In welcher Weise kann er sich durch den Schuldner absichern lassen. Verfügt der Schuldner über eine Immobilie, dann bietet sich an, dass zu Gunsten des Gläubigers eine Hypothek in das Grundbuch eingetragen wird oder eine Grundschuld oder Rentenschuld (all dies sind sog. Grundpfandrechte).

Gerät das Darlehensverhältnis in Probleme, kann also der Schuldner nicht mehr zahlen, dann kann der Gläubiger (unter bestimmten Voraussetzungen) versuchen, über das belastete Grundstück an sein Geld zu kommen, beispielsweise dadurch, dass er die Mieten pfändet, die dem Schuldner aus dem Grundstück zufließen oder indem er die Zwangsversteigerung des Grundstücks einleitet.

Wichtig ist, zu wissen, dass die Hypothek vom Bestand der Forderung abhängig ist, die sie absichern soll. Entsteht also die Forderung beispielsweise gar nicht oder fällt sie weg etwa dadurch, dass der Schuldner das Darlehen voll zurückzahlt inkl. Zinsen, dann steht die Hypothek dem Eigentümer zu (also dem ehemaligen Schuldner) und heißt nun Eigentümergru...

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