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FG Baden-Württemberg 07.04.2020 3 K 1497/18, IWB 20/2020 S. 810

FG Baden-Württemberg | Steuerliche Behandlung überobligatorischer Beiträge zu einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung

(1) Überobligatorische Arbeitgeberbeiträge zu einer Schweizer öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung gehören nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Sie sind nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1, § 3 Nr. 56 oder § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. (2) Eine Schweizer öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung in Gestalt einer Stiftung ist im Bereich der überobligatorischen Vorsorge nicht mit der deutschen Basisversorgung vergleichbar. Die Voraussetzungen für einen Abzug der überobligatorischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG liegen nicht vor.

Hinweis:

[i]Überobligatorium der ist steuerpflichtiger Arbeitslohn und unterliegt nicht dem SonderausgabenabzugDer Kläger erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als öffentlich-rechtlicher Angestellter, die nach der Grenzgängerregelung gem. § 15a DBA Schweiz im Inland besteuert wurden. Seit dem

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