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BPatG Urteil v. - 2 Ni 5/17 (EP), verb. mit 2 Ni 12/17 (EP), 2 Ni 13/17 (EP)

Gesetze: § 83 Abs 4 S 1 Nr 2 PatG, Art 103 Abs 1 GG

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Datenchiffrierung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem (europäisches Patent)" – zur Verteidigung durch Hilfsanträge nach Ablauf der im qualifizierten Hinweis gesetzten Frist in der mündlichen Verhandlung – Hilfsanträge stellen eine neue Verteidigungslinie dar und wurden nach der Mittagspause in der mündlichen Verhandlung eingereicht – Folgetermin am Vormittag des nächsten Tages – zur sachgerechten Auseinandersetzung mit diesen Hilfsanträgen - zur Entschuldigung der Verspätung des Vorbringens – von der Gegenseite erstmals thematisierte technische Problematik – Partei hatte aufgrund des Inhalts des qualifizierten Hinweises Anlass und ausreichend Zeit, die betreffende Problematik zu erkennen und auf sie einzugehen

Leitsatz

„Datenchiffrierung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem“

1. Die Verteidigung durch Hilfsanträge nach Ablauf der im qualifizierten Hinweis gesetzten Frist in der mündlichen Verhandlung kann zurückgewiesen werden, wenn diese Hilfsanträge keine Reaktion auf den Verlauf der mündlichen Verhandlung darstellen und der Klägerpartei eine sachgerechte Auseinandersetzung mit den Hilfsanträgen in der mündlichen Verhandlung nicht zuzumuten ist.

2. Für eine unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs erforderliche sachgerechte Auseinandersetzung mit Hilfsanträgen, die nach der Mittagspause in der mündlichen Verhandlung eingereicht werden und eine neue Verteidigungslinie darstellen, reicht die Zeit bis zum Beginn des Folgetermins am Vormittag des nächsten Tages in der Regel nicht aus.

3. Für eine Entschuldigung der Verspätung ihres Vorbringens im Sinne des § 83 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 PatG genügt es nicht, wenn die Beklagte behauptet, eine von der Klägerin erst kurz vor der mündlichen Verhandlung erstmals thematisierte technische Problematik sei ihr vorher nicht klar gewesen, sofern die Beklagte bereits aufgrund des Inhalts des qualifizierten Hinweises des Senats Anlass und ausreichend Zeit hatte, die betreffende Problematik zu erkennen und auf sie einzugehen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2019:240119U2Ni5.17EP.0

Fundstelle(n):
VAAAH-61731

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 24.01.2019 - 2 Ni 5/17 (EP), verb. mit 2 Ni 12/17 (EP), 2 Ni 13/17 (EP)

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