Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Prüfungspflichten der Berater bei Corona-Soforthilfen für Mandanten?
Entstehung von Strafbarkeitsrisiken bei evident nicht glaubhaften Mandantenangaben
Die [i]Jahn, NWB 18/2020 S. 1342Corona-Soforthilfen sind in mehr als 2,3 Millionen Fällen gewährt worden. Steuerberater betroffener Mandanten stehen nun vermehrt vor der Frage, ob sie die Einhaltung der Voraussetzungen überprüfen und den Mandanten ggf. auf eine Rückzahlungspflicht hinweisen müssen, um sich ihm gegenüber nicht schadensersatzpflichtig oder gar wegen Subventionsbetrugs strafbar zu machen. Das praktische Risiko einer Entdeckung eines Subventionsbetrugs des Mandanten besteht etwa aufgrund der Regelung des § 6 Subventionsgesetz. [i]Beyer, Außenprüfung: Ein Leitfaden, Grundlagen, NWB FAAAE-82166 Danach müssen Behörden Tatsachen, die sie dienstlich erfahren und die auf einen Subventionsbetrug hinweisen, der Staatsanwaltschaft mitteilen. Die Aufdeckung kann bspw. in einer Betriebsprüfung geschehen. Die hiermit zusammenhängenden Fragen sind ungeklärt, so dass an dieser Stelle nur generelle Hinweise gegeben werden können.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Strafbarkeitsrisiko im Zeitpunkt der Beantragung der Soforthilfe
In einem ersten Schritt ist der Frage nachzugehen, ob sich ein Berater im Zeitpunkt der Beantragung der Soforthilfe strafbar gemacht haben könnte.
[i]BStBK: Strafbarkeitsrisiko meist beim MandantenDie Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat zu dieser Thema...