1. Welche Unternehmen gelten als "verbundene" bzw. "verpartnerte" Unternehmen i.S. des Art. 3 Abs. 2 und 3 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom , S. 36)?
2. Ist dabei infolge der beschränkenden Betrachtung der in Frage kommenden Unternehmen entsprechend dem Beschluss der Kommission vom - 2012/838/EU - (ABl. L 359/45) lediglich auf die unmittelbar vor- bzw. nachgeschalteten Unternehmen abzustellen?
3. Inwiefern ist der vom Anhang der Empfehlung vorgegebene Zweijahreszeitraum bei nur zeitweiser Unter- bzw. Überschreitung maßgeblich?
kmu; Steuerentlastung; Stromsteuer; Verbundene Unternehmen
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