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Arbeitshilfe - Stand: 31.12.2020

OHG: Handelsregister Umwandlung in Einzelfirma – Muster

Jürgen E. Leske
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Wird eine Personengesellschaft umgewandelt, so ist diese Umwandlung beim Handelsregister anzumelden. Die Umwandlung kann z.B. dadurch geschehen, dass sich zwei Personengesellschaften verschmelzen oder dass durch Ausscheiden von Gesellschaftern der Betrieb durch eine einzelne Person weitergeführt wird. Hier im Muster ist es so, dass von zwei Gesellschaftern einer OHG einer verstorben ist. Damit ist die Gesellschaft erloschen, obwohl dieser Fall in § 131 HGB nicht ausdrücklich erwähnt wird. Ganz allgemein gilt: Eine Änderung der Firma oder ihrer Inhaber sowie die Verlegung der Niederlassung an einen anderen Ort ist im Handelsregister anzumelden (§§ 29, 31 Abs. 1 HGB). Auch das Ausscheiden eines Gesellschafters ist anmeldepflichtig (§ 143 Abs. 2 HGB).

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