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Gesellschafterbeschluss des Organträgers – Muster
Gesellschafterbeschluss des Organträgers
In diesem Muster wird unterstellt, dass zwei GmbHs sich in dieser Weise vertraglich geeinigt haben, dass eine Gesellschaft (die Organgesellschaft) und die andere (der Organträger) einen Beherrschungsvertrag geschlossen haben, sodass die Organgesellschaft sich der Leitung unter die Gesellschaft des Organträgers (im Beispiel die Muster GmbH) unterstellt. Dafür ist ein Gesellschafterbeschluss notwendig, der zwar nicht unbedingt einer notariellen Beglaubigung bedarf. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte gleichwohl eine notarielle Beglaubigung vorgenommen werden, weil auf diesem Feld juristisch Unklarheit besteht. Davon abgesehen aber genügt es bei der Organträgergesellschaft, dass in einem privatschriftlichen Protokoll der Beschluss festgehalten wird (dieses Muster), wobei eine Dreiviertelmehrheit genügt. Der Unternehmensvertrag muss dem Protokoll beigefügt werden.