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Anmeldung der Beendigung der Liquidation – Muster
Anmeldung der Beendigung der Liquidation
Unter zweierlei Voraussetzungen wird die Gesellschaft als voll beendet angesehen, nämlich wenn sie vermögenslos ist und wenn das Erlöschen der Firma im Handelsregister eingetragen ist. Diesem Zweck dient die hier im Muster vorgeschlagene Anmeldung der Beendigung der Liquidation und gleichzeitig die des Erlöschens der Firma.
Der Schluss der Liquidation muss zum Handelsregister angemeldet werden, dies ergibt sich aus § 74 Abs. 1 GmbHG. Die Liquidatoren müssen in vertretungsberechtigter Anzahl anmelden.
Mit dem Erlöschen der Firma erlischt auch das Liquidatorenamt. Dies allerdings muss nicht eigens angemeldet werden.