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BMF - S 0338 BStBl 1997 I 642
Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (§ 363 Abs. 2 AO)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Nummer 8 der Anlage zum / IV A 5 - S 0622 - 23/95 - (BStBl I S. 264) in der Fassung des - (BStBl I S. 1466) mit sofortiger Wirkung gestrichen.