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GmbH: Anmeldung des Erlöschens der Prokura beim Handelsregister – Muster
GmbH: Anmeldung des Erlöschens einer Prokura beim Handelsregister
Die Prokura ist eine besondere Form einer Handlungsvollmacht, die der Inhaber eines Geschäfts oder sein gesetzlicher Vertreter erteilt (§§ 48 ff. HGB). Sie kann nur für eine Gesellschaft erteilt werden, die Kaufmannseigenschaft besitzt (also z.B. GmbH, OHG, KG), nicht dagegen von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer Partnerschaftsgesellschaft.
Prokurist kann nur eine natürliche Person sein, auch ein außenstehender Dritter. Da die Erteilung zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden muss, muss ihr Erlöschen auch im Handelsregister vermerkt werden. Dies anzumelden dient dieses Muster.