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Arbeitshilfe - Stand: 17.12.2020

GmbH: Anmeldung eines Prokuristen beim Handelsregister – Muster

Jürgen E. Leske
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  • GmbH: Anmeldung eines Prokuristen beim Handelsregister

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Die Prokura ist eine besondere Form einer Handelsvollmacht, die der Inhaber eines Geschäfts oder sein gesetzlicher Vertreter erteilt (§§ 48 ff. HGB) und zwar als Rechtsgeschäft zwischen ihnen und dem zukünftigen Prokuristen. Sie kann nur für eine Gesellschaft erteilt werden, die Kaufmannseigenschaft besitzt (also z.B. GmbH, OHG, KG), nicht dagegen von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Prokurist kann nur eine natürliche Person sein, auch ein außenstehender Dritter. Die Erteilung muss zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden (dieses Muster), was jedoch nicht Voraussetzung für ihre Wirksamkeit ist.

Der Betrieb, der die Prokura erteilt, kann deren Umfang beliebig eingrenzen. Diese Eingrenzung wirkt jedoch nur nach innen, weshalb sie in der Anmeldung zum Handelsregister auch nicht erwähnt wird.

Die Anmeldung hat elektronisch in öffentlich beglaubigter Form zu geschehen (§ 12 Abs. 1 HGB), etwa durch den Notar.

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