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Arbeitshilfe - Stand: 31.12.2020

Einzelunternehmen: Anmeldung zum Handelsregister – Muster

Jürgen E. Leske
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Wer ein Handelsgewerbe betreibt ist Kaufmann und ist als solcher ins Handelsregister einzutragen (§ 1 HGB). Eine Ausnahme gilt für diejenigen, deren Betrieb nach Art und Umfang nicht kaufmännisch ist. Sie können sich dennoch eintragen lassen, müssen dann aber auch alle Rechte und Pflichten des Vollkaufmanns übernehmen (§ 2 HGB).

Hier im Muster betreibt jemand ein Geschäft für Büroausstattung, welches nach Art und Umfang kaufmännischen Zuschnitt hat. Unterlagen sind nicht vorzulegen.

Eine besondere Form der Anmeldung gibt es nicht. Nach § 29 HGB sind aber beim Registergericht die Firmierung des Kaufmanns, der Ort und die inländische Geschäftsanschrift anzugeben.

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