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Arbeitshilfe - Stand: 19.02.2020

Personalfragebogen – Muster

Jürgen E. Leske
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Ein Personalfragebogen kann als allgemeine Zusammenstellung von Daten über einen Angestellten verwendet werden. Gelegentlich kann es sich anbieten, den Fragebogen einem Bewerber für eine Stelle noch vor dem Bewerbungsgespräch zuzuschicken, sodass er als Grundlage für das Interview dienen kann. Nach § 94 Abs. 1 BetrVG steht dem Betriebsrat hinsichtlich der Formulierung des Fragebogens ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zu. Wird ein Stellenbewerber nicht eingestellt, dann kann der Fragebogen (wie auch die sonstigen Bewerbungsunterlagen) nicht uneingeschränkt aufbewahrt werden.

Bei der Formulierung des Fragebogens ist in erster Linie zu beachten, dass die Grundrechte des Bewerbers bedacht werden, insbesondere die Würde. Wichtig ist aber auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Auch ist auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu achten.

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