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Befristeter Arbeitsvertrag: Vertretung für Mutterschutz – Muster
Befristeter Arbeitsvertrag: Vertretung für Mutterschutz
Wenn eine Arbeitnehmerin dem Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz unterliegt, bietet es sich an, vorübergehend eine Vertretung einzustellen.
Zur Überbrückung dieser Zeit hat der Arbeitgeber die Möglichkeit mit einer Vertretung einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Ein solcher Vertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG).
Befristete Arbeitsverträge können nach diesem Gesetz nur abgeschlossen werden, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Die Mutterschutzvertretung ist ein solcher sachlicher Grund.
Besonderheiten für befristete Arbeitsverträge können sich aus dem Tarifvertrag ergeben oder durch Betriebsvereinbarung.
Bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages hat der Arbeitgeber bestimmte Informationspflichten zu erfüllen. So muss er nach § 18 TzBfG die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze informieren, wenn solche besetzt werden sollen. Diese Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter Stelle, die den Arbeitnehmern zugängig ist (”Schwarzes Brett” oder Internet), erfolgen.
Des Weiteren muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmervertretung über die Anzahl der b...