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Befristeter Arbeitsvertrag: Elternzeit – Muster
Befristeter Arbeitsvertrag: Elternzeit
Arbeitnehmer können bis 36 Monate nach der Geburt ihres Kindes Elternzeit nehmen (der frühere Erziehungsurlaub). Eltern können die Elternzeit ganz oder teilweise gemeinsam in Anspruch nehmen, bei einer Gesamtdauer von drei Jahren.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Eltern anstelle der völligen Unterbrechung der Arbeitnehmertätigkeit auf Teilzeitarbeit übergehen.
Zur Überbrückung dieser Zeit hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, mit einer Vertretung einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen (dieses Muster). Ein solcher Vertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG).
Befristete Arbeitsverträge können nach diesem Gesetz nur abgeschlossen werden, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. § 21 BErzGG nennt einen solchen sachlichen Grund, nämlich den Erziehungsurlaub bzw. die Elternzeit.
Besonderheiten für befristete Arbeitsverträge können sich aus einem Tarifvertrag oder durch Betriebsvereinbarung ergeben.
Bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages hat der Arbeitgeber bestimmte Informationspflichten zu erfüllen. So muss er nach § 18 TzBfG die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze informier...