Vermögensübertragung im
Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen:
Sonderausgabenabzug als Rente oder dauernde Last
Leitsatz
Die wiederkehrenden Leistungen sind dann nicht als Leibrente,
sondern als dauernde Last anzusehen, wenn ein Abänderungsverlangen
lediglich nicht auf einen Mehrbedarf des Vermögensübergebers in
Folge einer Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim gestützt
werden kann und gleichzeitig keine Verpflichtung des Übernehmers
zur Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen vereinbart wurde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 6 Nr. 19 DStRE 2021 S. 658 Nr. 11 EStB 2021 S. 46 Nr. 1 ErbStB 2020 S. 346 Nr. 12 NWB-EV 2020 S. 393 Nr. 11 AAAAH-61281
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 28.07.2020 - 3 K 1959/18
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