Konsortial-GbR als rechtsfähige Außengesellschaft und
Leistungsempfängerin
Leitsatz
Ein Konsortium in der Rechtsform einer GbR, das – seinerseits wiederum als Leistungsempfänger einer von ihm beauftragten
Bank - gegenüber den Konsorten nachhaltig entgeltliche Leistungen in Gestalt der Absicherung von Kursrisiken aus Auslandswarengeschäften
in Fremdwährungen ausführt, erfüllt die Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft.
Ein Konsorte, der der Bank ein von ihm errichtetes Gebäude zur Erbringung der Kurssicherungsleistungen gegenüber dem Konsortium
vermietet, kann daher wirksam auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG verzichten und den Vorsteuerabzug
für Leistungen bzw. Herstellungskosten, die von ihm zur Ausführung der an die Bank erbrachten Mietumsätze verwendet worden
sind, in Anspruch nehmen.
Ein Vorsteuerabzug eines der Konsorten aus den Rechnungen der Bank scheidet demgegenüber aus, da im Verhältnis zu dieser
allein die Konsortial-GbR als rechtsfähige Außengesellschaft als Leistungsempfängerin anzusehen ist.
Fundstelle(n): KAAAH-61269
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 06.12.2019 - 1 K 3515/16 U
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