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Behandlung von Reihengeschäften und innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ab
Die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes über die Behandlung von Reihengeschäften wurden durch das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 vom (BGBl 1996 I S. 1851) an die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften angepaßt. Im Zusammenhang mit der Neuregelung wurden die bisherigen Vorschriften zum Reihengeschäft (§ 1a Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, § 3 Abs. 2 und Abs. 8a UStG) aufgehoben, die Regelungen zum Lieferort geändert sowie eine besondere Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte eingeführt (§ 25b UStG). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Behandlung von Reihengeschäften und innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ab folgendes:
I. Allgemeines
1 Mit der Neuregelung sind die bisherigen Regelungen zum Reihengeschäft, einschließlich der besonderen Regelungen für innergemeinschaftliche Reihengeschäfte (vgl. - BStBl 1993 I S. 291), nicht mehr anzuwenden. Bei mehreren aufeinanderfolgenden Lieferungen, die im Rahmen einer Warenbewegung (Beförderung oder Versendung) ausgeführt werden (§§ 3 Abs. 6 Satz 5, 25b Abs. 1 UStG), gibt es damit keine Fiktion eines einheitliche...