Corona | EU-Ausnahmeregelung für die Absicherung von Exportgeschäften verlängert (BMF)
Die EU-Kommission hat am
beschlossen, die bestehenden Ausnahmeregelungen für staatliche Beihilfen bis
zum zu verlängern. Ursprünglich sollten diese zum Ende des Jahres
auslaufen. Damit können auch weiterhin Exportgeschäfte zu kurzfristigen
Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) innerhalb der EU und in ausgewählten
OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert
werden.
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Normalerweise gelten Geschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen für Exporte in diese Länder als „marktfähig“, so dass eine Absicherung durch staatliche Exportkreditversicherungen nicht zulässig ist. Diese Regelung hat die EU-Kommission nun weiter bis zum ausgesetzt.
Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten gelten für alle 27 EU-Staaten sowie Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA sowie das Vereinigte Königreich.
Quelle: BMF, Pressemitteilung v. 15.10.2020 (il)
Fundstelle(n):
QAAAH-61202