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Unterschiedliche Steuerfolgen bei Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung gegen Rentenzahlung
Die Aufgabe und die Veräußerung eines Betriebes können mit ihren wirtschaftlichen Folgen sehr nahe beieinander liegen, aber in ihren steuerlichen Folgewirkungen weit auseinanderfallen, wie eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen FG verdeutlicht. Dieses hat mit Urteil v. - 4 K 28/18 ( NWB QAAAH-44351) entschieden, dass das für den Fall einer Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge geltende Wahlrecht zwischen der sofortigen Versteuerung und der nachgelagerten Besteuerung bei Zufluss der Rentenzahlungen (R 16 Abs. 11 EStR) in den Fällen der Betriebsaufgabe keine Anwendung findet. Maßgeblich für diese Entscheidung ist nach Auffassung des Finanzgerichts, dass der Steuerpflichtige bei einer Betriebsaufgabe über die entnommenen Wirtschaftsgüter ohne Rücksichtnahme auf die betrieblichen Erfordernisse verfügen und diese Mittel zur Begleichung der Steuer auf den Aufgabegewinn nutzen kann, was bei einer Veräußerung des gesamten Betriebs gegen Rentenzahlungen gerade nicht der Fall ist. Diese Aussage trifft aber als Begründung für die Verweigerung des Wahlrechts in dieser Allgemeinheit u. E. genau nicht zu. Auc...