Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
4. Aufl. 2020
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§ 159 Zwangsmittel
Literatur: App, Probleme der Erzwingung von Unterlassungspflichten durch die Finanzbehörden, z. B. nach dem Steuerberatungsgesetz, DStR 1991 S. 262.
I. Allgemeines
1Die Vorschrift ist eines der wenigen Beispiele für eine – wenn auch sehr späte – Gesetzesvereinfachung. Sie wurde ursprünglich im Rahmen des 3. StBÄndG 1975 mit zahlreichen, zehn Absätze umfassenden Ausführungsbestimmungen in das StBerG aufgenommen u. sollte in Anlehnung an die entspr. Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) für den Bereich des StBerG das im Steuerrecht geltende Erzwingungsverfahren (§ 202 RAO) ersetzen (BR-Drucks. 588/74 S. 45). Nur zwei Jahre später, 1977, wurden sodann durch die AO-Reform für den dortigen Anwendungsbereich ebenfalls die Zwangsmittel eingeführt (§§ 328 ff. AO). Da sich nach § 164a die Durchführung des Verwaltungsverfahrens in bestimmten öffentlich-rechtlichen u. berufsrechtlichen Angelegenheiten nach der AO richtet, wurden im Rahmen des 4. StBÄndG (1989, also 12 Jahre nach der AO-Reform) die bisherigen zahlreichen Einzelregelungen in § 159 durch eine allg. Verweisung auf die Zwangsmittelvorschriften der AO ersetzt.
II. Anlässe für Zwangsmittel
2Die ...