Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
4. Aufl. 2020
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§ 157a Übergangsvorschriften anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
I. Allgemeines
1Die Vorschriften zur Steuerberaterprüfung wurden durch das 8. StBÄndG 2008 grundlegend überarbeitet. Die Zuständigkeit für das Zulassungsverfahren u. die organisatorische Durchführung der Prüfung wurde auf die StBK übertragen (vgl. § 35 Rz. 3). Auch bei den Voraussetzungen für die Prüfungszulassung u. -befreiung sowie bei der Eignungsprüfung hat es z. T. erhebliche Änderungen gegeben (vgl. die dortige Kommentierung). Nicht zuletzt wurden die Gebühren im Zulassungsverfahren u. für die Prüfung angehoben (vgl. § 39 Abs. 1, 2). Aufgrund des Zuständigkeitswechsels sind die Gesetzesänderungen aber nicht alle unmittelbar nach der Gesetzesverkündung in Kraft getreten, sondern z. T. erst zu einem späteren Zeitpunkt. Insbesondere wurden die neuen Aufgaben im Zusammenhang mit der Steuerberaterprüfung erst mit der Prüfung 2009 auf die StBK übertragen. Der Gesetzgeber wollte damit den Kammern ausreichend Zeit geben, um sich auf die neuen Aufgaben vorbereiten u. die hierfür erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen schaffen zu können.
II. Zulassung zur Prüfung, Abnahme und Durchführung der Prüfung
2Nach § 157a Abs. 1 Satz 1 gilt die Neuregelung der Zustän...