Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
4. Aufl. 2020
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§ 117 Inhalt der Anschuldigungsschrift
Literatur: Jähnke, Kritische Bemerkungen zum Grundsatz der Einheit der Standesverfehlung, Festschrift für Pfeiffer, 1988 S. 941; Elbs/Birke, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater – Ein Überblick aus Verteidigersicht unter besonderer Berücksichtigung des Ausschließungsverfahrens, Stbg 2003 S. 373.
I. Allgemeines
1Da nach § 114 die Anschuldigungsschrift zur Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens führt u. durch sie der Gegenstand des Verfahrens bestimmt wird, ist es notwendig, den Inhalt der Anschuldigungsschrift verfahrensrechtlich festzulegen. Dies ist in § 117 geschehen.
2§ 117 knüpft zwar an § 200 Abs. 1 StPO an, enthält aber gegenüber der strafprozessualen Anklageschrift einige Besonderheiten, die auf der Eigenart des berufsgerichtlichen Verfahrens beruhen.
II. Inhalt der Anschuldigungsschrift
3Nach § 200 Abs. 1 StPO gehören zum Anklagesatz die Bezeichnung der Person des Angeschuldigten, der ihm zur Last gelegten Tat, von Ort u. Zeit ihrer Begehung u. die Angabe der gesetzlichen Merkmale der Straftat sowie der anzuwendenden Strafvorschriften.
4Da diese Vorschrift über § 153 ergänzend auf das berufsgerichtliche Verfahren anzuwenden ist, sind über den in § 117 genannten Inhalt des Anschuldigungssatzes hinaus die...