Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
4. Aufl. 2020
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§ 114 Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
Literatur: Meng, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater, StB 1986 S. 298; Elbs/Birke, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater – Ein Überblick aus Verteidigersicht unter besonderer Berücksichtigung des Ausschließungsverfahrens, Stbg 2003 S. 373.
I. Amtsermittlungspflicht
1Die StA hat wegen etwaiger Berufspflichtverletzungen des Standesangehörigen von Amts wegen zu ermitteln (§ 160 StPO, § 153). In der Regel wird sie erst auf Ersuchen einer StBK, der Finanzverwaltung oder eines Geschädigten tätig. Es ist möglich, dass die StA auch nach einem Rügeverfahren gem. §§ 81 Abs. 4 Satz 3, 91 Abs. 1 tätig oder auf Antrag des betroffenen Standesangehörigen nach § 116 mit dem Ziel der Selbstreinigung eingeschaltet wird (vgl. im Einzelnen hierzu Elbs/Birke, Stbg 2003 S. 373, 374).
2Nach Abschluss der Ermittlungen ist die StA nach dem auch hier geltenden Legalitätsprinzip verpflichtet, eine Anschuldigungsschrift bei dem zuständigen LG einzureichen, wenn hinreichender Tatverdacht besteht (§ 170 Abs. 1 StPO, § 153) u. eine berufsgerichtliche Maßnahme zulässig u. geboten erscheint (vgl. Waechter, WPK-Mitt. 1993 S. 151).
3Die StA sollte allerdings vor ihrer abschließenden Entscheidung der StBK Gelegenheit zur Stellungnahme g...