Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 96 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Oberlandesgericht

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

Literatur: Meng, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater, StB 1986 S. 296.

I. Zuständigkeit im zweiten Rechtszug

1Im berufsgerichtlichen Verfahren zweiter Instanz entscheidet in aller Regel der Senat für Steuerberater- u. Steuerbevollmächtigtensachen desjenigen Oberlandesgerichts, das dem Landgericht übergeordnet ist, dessen Kammer für Steuerberater- u. Steuerbevollmächtigtensachen die angefochtene Entscheidung getroffen hat.

2Es handelt sich hierbei um Beschwerden nach § 126, um Berufungen nach § 127 sowie um Anträge nach § 115 Abs. 2.

3Auch hier ist – wie beim BGH in der Revisionsinstanz – ein Strafsenat für Steuerberater- u. Steuerbevollmächtigtensachen zuständig. Etwas anderes gilt für die erste Instanz (vgl. § 95 Rz. 3).

4Da das Land Nordrhein-Westfalen hier von der nach § 96 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 95 Abs. 2 eingeräumten Ermächtigung zur Zuständigkeitskonzentration Gebrauch gemacht hat, ist in diesem Bundesland für Steuerberater- u. Steuerbevollmächtigtensachen zweiter Instanz ausschließlich der Senat für Steuerberater- u. Steuerbevollmächtigtensachen des OLG Düsseldorf örtlich zuständig (Verordnung über die Zusammenfassung der zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren de...

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