Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
4. Aufl. 2020
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§ 92 Anderweitige Ahndung
Literatur: Meng, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater, StB 1986, 289; Waechter, Zur Geltung des Legalitätsprinzips bei der Verfolgung beruflicher Pflichtverletzungen, WPK-Mitt. 1993, 149; Kahlert, Für eine Neubesinnung zum „berufsrechtlichen Überhang“ nach § 115b BRAO, BRAK-Mitt 2015 S. 124.
I. Allgemeines
1Während § 91 das Verhältnis von berufsgerichtlichem Verfahren u. berufsaufsichtlichem Rügeverfahren gem. §§ 81, 82 regelt, bestimmt § 92 die Auswirkungen anderer Straf-, Bußgeld-, Disziplinar-, anwaltsgerichtlicher oder sonstiger berufsgerichtlicher Verfahren auf das Berufsgerichtsverfahren des steuerberatenden Berufs.
2Die Vorschrift des § 92 muss im Zusammenhang mit den §§ 109, 110 gesehen werden, die allein das verfahrensmäßige Verhältnis der jeweils anderen Verfahren zum berufsgerichtlichen Verfahren des steuerberatenden Berufs regeln. Hiernach kommt den anderen Verfahren eine Vorrangstellung zu: dem Strafverfahren stets (§ 109 Abs. 1), dem Disziplinar-, Anwalts- oder sonstigen berufsgerichtlichen Verfahren nur, wenn die dort zu beurteilende Pflichtverletzung überwiegend mit der Ausübung des anderen Berufs in Zusammenhang steht (§ 110 Abs. 1). Dem Bußgeldverfahren sollte durch Ausset...