Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
4. Aufl. 2020
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§ 90 Berufsgerichtliche Maßnahmen
Literatur: Meng, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater, StB 1965 S. 1134; Engelhardt, Aus der Rechtsprechung des BGH zum Berufsrecht der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (1979 -1986), StB 1987 S. 157; Meine, Die Ahndung von Pflichtverletzungen der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten in der Rechtsprechung des BGH, DStR 1992 (Teil I) S. 1707; (Teil II) S. 1778; Grunewald, Die Berufsgerichtsbarkeit der Freien Berufe, Stbg 2002 S. 472; Elbs/Birke, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater – Ein Überblick aus Verteidigersicht unter besonderer Berücksichtigung des Ausschließungsverfahrens, Stbg 2003 S. 373.
I. Allgemeines
1§ 90 knüpft textlich wie inhaltlich an die Vorschrift des § 89 an; er definiert die nach § 89 zu verhängenden berufsgerichtlichen Maßnahmen (Sanktionen). Sie sind in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst u. dienen der Ahndung beruflichen oder außerberuflichen Fehlverhaltens eines Berufsangehörigen.
2Es handelt sich um fünf verschiedene Maßnahmen mit abschließendem Inhalt. Weitere u. andersartige Maßnahmen sind nicht vorgesehen u. somit unzulässig. Das StBerG kennt z. B. keine sachliche Beschränkung der Ausschließung aus dem Beruf, wie sie für Rechtsanwälte vorsieht. Auch kann nach dem