Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
4. Aufl. 2020
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§ 80 Pflicht zum Erscheinen vor der Steuerberaterkammer
Literatur: Wolter, Vertretung und Beistand durch Rechtsanwälte in Berufsaufsichts- oder Rügeverfahren gegen Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, StB 1966 S. 89; Mittelsteiner, Verschwiegenheitspflicht, Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrechte der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten, DStR 1976 S. 340; Meng, Die berufsrechtlichen Mitteilungspflichten des Steuerberaters, StB 1982 S. 85; ders., Die Berufsaufsicht der Steuerberaterkammer, StB 1982 S. 269; Feuerich, Zum Umfang der Auskunftspflicht des Rechtsanwalts gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer, AnwBl 1992 S. 61; Burkhard, Pflicht des StB zum persönlichen Erscheinen vor der Steuerberaterkammer bei Ladung gem. § 80 StBerG, INF 2002 S. 628; Best, Pflicht des StB zum persönlichen Erscheinen vor der Steuerberaterkammer bei Ladung gem. § 80 StBerG, Entgegnung, INF 2003 S. 358; Schnepel, Die wichtigsten Änderungen für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer durch die 7. WPO-Novelle, NWB Fach 30 S. 1711; Gerson/Trüg, Die berufsrechtliche Sanktionierung von Pflichtverletzungen des Steuerberaters, DStR 2010 S. 827; Schröder/Kroke, Erosion der strafprozessualen Stellung des Wirtschaftsprüfers durch die Berufsaufsicht, wistra 2010 S. 466; Gül...