Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 79 Beiträge und Gebühren

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

Literatur: Hofferberth, Der Staat und die Berufskammern, DStR 1964 S. 660; Meng, Die Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach § 79 StBerG, StB 1993 S. 317; Deiseroth/Eggert, Das Wirtschaftsverwaltungsrecht in der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts – Teil III: Kammerrecht, GewArch 2016, S. 449; Jahn, Beitragsveranlagung, Rücklagen und unzulässige Vermögensbildung durch IHKen, GewArch 2016 S. 263; Wilk, Zulässiges Vermögen der IHKs im Lichte aktueller verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, GewArch Beilage WiVerw Nr. 02/2017 S. 126; Günther, Beiträge für die Steuerberaterkammer – (fast) jeder muss zahlen!, NWB 9/2019 S. 581; Ruppert, Aktuelle Änderungen des Steuerberatungsgesetzes zur Jahreswende, DStR 2020 S. 69.

I. Finanzierung des Kammerhaushaltes

1Steuerberaterkammern sind Selbstverwaltungskörperschaften. Als solche werden sie nicht durch den Staat, sondern durch die Kammermitglieder finanziert. § 79 stellt insofern sicher, dass der Kammerhaushalt durch Beiträge u. Gebühren ausgeglichen werden kann (vgl. allg. hierzu BGHZ 33, 381, 386 f.). Durch das 7. StBÄndG 2000 wurde klargestellt, dass Gebühren insbes. bei der Wahrnehmung bestimmter Pflichtaufgaben erhoben werden dürfen; dabei handelt es sich um...

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