Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 77b Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstands

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

Literatur: Kluth, Ehrenamt, Aufwandsentschädigung und Sozialversicherungsplicht – Mehr Entscheidungssicherheit in einem juristischen Bermudadreieck?, NZS 2018 S. 553; Beyer, Rechtsbegriff und Rechtsverhältnis der ehrenamtlichen Tätigkeit, ZStV 2019 S. 172; Ruppert, Aktuelle Änderungen des Steuerberatungsgesetzes zur Jahreswende, DStR 2020 S. 69.

I. Allgemeines

1§ 77b wurde gemeinsam mit § 73 Abs. 4 durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. (BGBl I S. 1682) neu eingefügt. § 77b ergänzt § 73 Abs. 4 (vgl. § 73 Rz. 37), in dem geregelt ist, dass die Tätigkeit als Mitglied eines Organs oder eines Ausschusses der StBK ehrenamtlich ausgeübt wird. In § 77b Satz 1 wird angeordnet, dass die ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstands unentgeltlich ausgeübt wird. Finanzielle Zuwendungen dürfen lediglich in der Form einer angemessenen Aufwandsentschädigung sowie einer Reisekostenvergütung erfolgen, § 77b Satz 2. Mit der gesetzlichen Regelung der Unentgeltlichkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt eine Anpassung an die Gesetzte anderer Selbstverwaltungskörperschaften (z. B. § 75 BRAO, § 72 PAO, § 66 Abs. 4 HWO). Da Wesensmerkmal der ehrenamtlichen Tätigkeit die Unentgeltlichkeit ist (vgl. ,...

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