Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
4. Aufl. 2020
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§ 61 Ehemalige Angehörige der Finanzverwaltung
Literatur: Speich, Das Berufsverbot nach § 25 StBerG für ehemalige Angehörige der Finanzverwaltung, Stbg 1963 S. 202; Späth, Das zeitliche Tätigkeitsverbot ehemaliger Finanzbeamter für bestimmte Mandanten nach der Bestellung als Steuerberater, DStZ 1999 S. 33.
I. Allgemeines
1Zur Gewährleistung einer ordnungsmäßigen (Steuer-)Rechtspflege im Allg. u. zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Berufsausübung dieses Personenkreises im Besonderen hat der Gesetzgeber durch § 25 a. F. = § 61 n. F. (seit dem 3. StBÄndG 1975) ein zeitlich begrenztes Tätigkeitsverbot für bestimmte Auftraggeber eingeführt, soweit der StB zuvor auf Seiten der Finanzverwaltung für diese tätig war. Das verfassungsrechtliche Grundrecht der freien Berufswahl wird dadurch – wie der ebenfalls gesetzlich geregelte Berufszugang für Beamte u. Angestellte der Finanzverwaltung (vgl. § 36 Abs. 1 Nr. 2 u. Abs. 2 Nr. 2, § 38 Abs. 1 Nr. 3a u. 4a) zeigt – nicht tangiert. Es handelt sich vielmehr um eine verfassungsrechtlich zulässige u. sachlich gebotene Regelung der Berufsausübung (vgl. auch , DÖD 2010 S. 250, zur Zulässigkeit eines entspr. Beschäftigungsverbots eines ehemaligen Beamten für einen LStHV)...