Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
4. Aufl. 2020
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§ 60 Eigenverantwortlichkeit
Literatur: Meilicke, Der Begriff der Eigenverantwortlichkeit des Steuerberaters, StB 1963 S. 162; Thoma, Die berufsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit des angestellten Steuerberaters und seines Arbeitgebers, StB 1964 S. 126; Mutze, Tätigkeitsvereinbarungen zwischen Berufsangehörigen und Mitarbeitern, StB 1975 S. 181; Meng, Die eigenverantwortliche Berufsausübung des Steuerberaters, StB 1989 S. 105; Deutscher Steuerberaterverband (DStV), Mitteilungen zum Standesrecht: Eigenverantwortlichkeit, Stbg 1998 S. 131; Ueberfeldt, Die Pflicht des Steuerberaters zur eigenverantwortlichen Berufsausübung, DStR 2016 S. 1574.
I. Allgemeines
1Die Vorschrift konkretisiert in Teilen das Gebot der eigenverantwortlichen Berufsausübung gem. § 57 Abs. 1. Eine abschließende Definition enthält sie nicht. Sie spricht nur die Stellung des StB an. Deutlich wird dies beim selbständigen StB (Abs. 1 Nr. 1). Die selbständige Berufsausübung bietet die besten Voraussetzungen für eine eigenverantwortliche, nämlich nicht fremdbestimmte Berufsausübung, schließt aber mögliche Verstöße gegen die Pflicht zur eigenverantwortlichen Berufsausübung nicht per se aus (vgl. u. a. § 57 Rz. 131 ff. z...