Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
4. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 58 Tätigkeit als Angestellter
Literatur: Mutze, Tätigkeitsvereinbarungen zwischen Berufsangehörigen und Mitarbeitern, StB 1975 S. 181; Völzke, Änderung der §§ 57 und 58 StBerG, DB 1980 S. 1294; Michalski/Römermann, Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Rechtsanwälten, ZIP 1994 S. 433; Schwope, Der angestellte Steuerberater – Haftung und Versicherungsschutz, Stbg 1998 S. 35; Urban, Kundmachung von Angestellten und freien Mitarbeitern auf Geschäftsbriefbögen von Steuerberatern unter besonderer Berücksichtigung haftungs- und versicherungsrechtlicher Aspekte, INF 1998 S. 374; Laber/Legerlotz, Verpflichtung zur Unterlassung von Wettbewerb während der Dauer und nach Beendigung eines Dienstverhältnisses, DStR 2000 S. 1605; Späth, Ist die Anführung der Namen und Berufsbezeichnungen angestellter und freier Mitarbeiter im Briefkopf ohne entsprechenden Hinweis zulässig?, DStR 2001 S. 1181; Burhoff, Mandantenschutz und Mandantenschutzklauseln, ; Grams, Angestellter Anwalt, BRAK-Mitt. 2003 S. 61; Römermann, Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bei Steuerberatern, INF 2003 S. 78; Späth, Sind die §§ 57 Abs. 4 Nr. 2 und 58 StBerG mit der Europäischen Menschrechtskonvention und dem Grundgesetz vereinbar, INF 2003 S. 78; Redeker, Der Syndikusanwalt als Rechtsanwalt, NJW 2004 S. 889; Kleine-C...