Gesetzgebung | Reform des Sanierungs- und Insolvenzrechts (BMJV)
Das Bundeskabinett hat am den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Gesetzentwurf für eine Reform des Insolvenzrechts beschlossen.
Das BMJV führt zum Entwurf aus:
Unternehmen, die eine Mehrheit ihrer Gläubigerinnen und Gläubiger mit einem soliden Plan von ihrer Sanierungsperspektive überzeugen, können ihr Sanierungskonzept künftig auch ohne Insolvenzverfahren umsetzen.
Der neue Rechtsrahmen eröffnet betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, belastende Verträge zu beenden, wenn der andere Vertragspartner seine Zustimmung zur Anpassung oder Beendigung verweigert und ansonsten eine Insolvenz droht.
Für die von der Pandemie betroffenen Unternehmen werden nach Inkrafttreten des Gesetzes weitergehende Erleichterungen geschaffen: Sie unterliegen ab dem zwar wieder der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung. Allerdings wird der Überschuldungsprüfung künftig ein gelockerter Maßstab zugrunde gelegt, der auf die derzeitigen Prognoseunsicherheiten Rücksicht nimmt.
Der vollständige Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde auf der Homepage des BMJV veröffentlicht.
Quelle: BMJV online, BMJV Newsletter v. (JT)
Fundstelle(n):
XAAAH-60861