Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
4. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 57 Allgemeine Berufspflichten
Die Vorschrift regelt die wesentlichen Berufspflichten sowie in Ergänzung des §§ 33 Inhalt und Grenzen der Betätigungsmöglichkeiten der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten. Die Kommentierung ist entsprechend umfangreich. Die nachfolgende Inhaltsübersicht bietet nur eine erste Orientierung. Weitere Inhaltsübersichten und Literaturverzeichnisse sind den einzelnen Unterpunkten vorangestellt. Das Verbot berufswidriger Werbung (§ 57 Abs. 1) wird zu § 57a kommentiert; die Kommentierung zu § 57 erläutert dies.
I. Allgemeines (§ 57 Abs. 1 bis 4)
Literatur: Späth, Gilt das Verbot der Vereinbarung eines Erfolgshonorars nach § 9 StBerG gegenüber ausländischen Mandanten?, INF 2001 S. 88; Lorz, Die Erhöhung der verfassungsgerichtlichen Kontrolldichte gegenüber berufsrechtlichen Einschränkungen der Berufsfreiheit, NJW 2002 S. 169; Busse, Mandatsverletzungen durch den Steuerberater aus berufsrechtlicher Sicht, DStR 2010 S. 2652; Deckenbrock, Tätigkeitsverbote des Anwalts: Rechtsfolgen beim Verstoß, AnwBl 2010 S. 221; Hellwig, Anwaltliches Berufsrecht und Europa, AnwBl 2011 S. 77; Ruppert, Gesetz zur Umsetzung der novellierten Berufsqualifikationsrechtlinie - Was ände...