Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 54 Erlöschen der Anerkennung

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

I. Allgemeines

1Nach § 54 erlischt die Anerkennung als StBG kraft Gesetzes mit der Auflösung der Gesellschaft bzw. durch empfangsbedürftige Willenserklärung mit Verzicht auf die Anerkennung, also ohne Verwaltungsakt (vgl. dagegen § 55).

2Mit dem Erlöschen der Anerkennung entfällt die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 3 Nr. 3 1. Alt. Verzichtet eine interdisziplinäre Berufsgesellschaft nur auf ihre Anerkennung als StBG, berührt das nicht die anderweitige Anerkennung u. die damit verbundene Befugnis gem. § 3 Nr. 3 2. – 4. Alt., also z. B. als WPG; ähnlich bleibt die Befugnis einer PartG gem. § 3 Nr. 2 unberührt, wenn diese als StBG anerkannt war u. auf die Anerkennung verzichtet hat.

3Die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft" erlischt ebenso (vgl. § 43 Abs. 4 Satz 1; vgl. auch § 161). In der Liquidationsphase bedarf es eines klarstellenden Hinweises (vgl. Rz. 9). Die für StBG typische Anbindung an das Berufsrecht des StB gem. § 72 wird aufgelöst. Verzichtet eine als StBG anerkannte PartG auf ihre Anerkennung, hat die Steuerberaterseite natürlich weiterhin das für sie geltende Berufsrecht zu beachten (vgl. § 6 Abs. 1 PartGG).

4In jedem Falle endet die Mitgl...

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