Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
4. Aufl. 2020
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§ 50a Kapitalbindung
Literatur: Hund, Gründung einer Steuerberatungsgesellschaft durch Berufsverband, DStR 1986 S. 580; Foerster, Zur Frage der Kapitalbindung bei Steuerberatungsgesellschaften, DB 1986 S. 878; Meng, Das Vierte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, StB 1989 S. 217; Stöcker, Konkurrenz für Steuerberater durch Verbände und sonstige Vereinigungen, DStR 2000 S. 656; Siegels, Outsourcing von Steuerabteilungen – Das Stiftungsmodell des § 50a Abs. 2 S. 2 StBerG, DStR 2000 S. 1110; Späth, Outsourcing von Steuerabteilungen und Stiftungsmodell nach § 50a Abs. 2 S. 2 StBerG, INF 2000 S. 698; Beyer-Petz, Der stille Gesellschafter in der Steuerberatungsgesellschaft, DStR 2008 S. 73.
I. Allgemeines
1Mit der Zulassung von Steuerberatungsgesellschaften in den Rechtsformen des Handelsrechts kam es neben anderen berufsrechtlichen Unverträglichkeiten (vgl. § 49 Rz. 5) dazu, dass sich nicht nur StB u. Angehörige verwandter Berufe, sondern auch berufsfremde Personen an einer Berufsgesellschaft beteiligen konnten. Das wirkte sich gerade bei der GmbH aus, der von Anfang an bevorzugten Rechtsform. Der offene Zugriff auf das Kapital führte nicht selten zu einer berufsfremden Einflussnahme gewerblicher Unternehmen u. Firmenketten auf die Geschäftspolitik der StBG bis in die konkrete Beru...BStBl 1986 II S. 101