Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 37 Steuerberaterprüfung

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

I. Allgemeines

1Inhalt u. Gestaltung der Steuerberaterprüfung, deren erfolgreicher Abschluss nach § 35 Abs. 1 zwingende Voraussetzung zur Bestellung als StB ist, waren bis zum Jahr 1990 im StBerG nicht geregelt; entspr. Regelungen fanden sich zuvor ausschließlich in der Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB). Dies ist – letztlich wohl aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken (, DB 1983 S. 320) – im Zusammenhang mit dem 5. StBÄndG 1990 durch Einfügung der §§ 37 (§ 37a a. F.), 37a (§ 37b a. F.), 37b (§ 37c a. F.) u. 37d a. F. grundlegend geändert worden.

II. Qualifizierung zur Berufsausübung

2Durch die Ablegung der Prüfung hat der Bewerber seine persönliche Qualifikation für die künftige ordnungsmäßige Berufsausübung nachzuweisen (§ 37 Abs. 1). Die Prüfung müsste daher den fachtheoretischen Anforderungen einerseits u. den Bedürfnissen der Praxis andererseits gleichrangig bzw. -gewichtig gerecht werden (a. A. Koslowski, StBerG, § 37 Rz. 2, der insoweit der Praxis Vorrang eingeräumt sehen will).

III. Inhalt und Gliederung der Prüfung

3Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst drei Aufsichtsarbeiten (§ 37 Abs. 2 Satz 1). Zwei Aufsichtsarbeiten sind aus den Prüfungsgebieten steuerliche...

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