Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
4. Aufl. 2020
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§ 35 Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung, organisatorische Durchführung der Prüfung, Abnahme der Prüfung, Wiederholung der Prüfung und Besetzung des Prüfungsausschusses
Erster Unterabschnitt: Persönliche Voraussetzungen
Literatur: Zur Frage der Überschreitung des Ermessensspielraums bei der Benotung von Prüfungsklausuren, DB 1979 S. 2107; Dänzer-Vanotti, Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen bei Steuerberaterprüfungen, DStR 1981 S. 423; Schick, Die Steuerberaterprüfung in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte, BB 1984 S. 1797; List, Lassen sich im Zusammenhang mit der Steuerberaterprüfung ergangene Bescheide korrigieren?, DStR 2003 S. 1224; Riedlinger, Achtes Steuerberatungsänderungsgesetz: Das Berufsrecht der Steuerberater im Wandel, BB Beilage 2008 S. 7; Goez, Die Neuregelung des Steuerberatungsrechts durch das 8. StBerÄndG, DB 2008 S. 971; Jatzke, Keine Eignungsprüfung für in der Steuerberaterprüfung endgültig gescheiterte deutsche Hochschulabsolventen, DStR 2008 S. 1402; Hantzsch, Gedanken zur „neuen“ Steuerberaterprüfung, DStZ 2010 S. 765.
I. Allgemeines
1Im zweiten Abschnitt der Steuerberaterordnung (§§ 35 - 55) werden die gesamten „Voraussetzungen für die Berufsausübung" zusammengefasst, im ersten Unterabschnitt (§§ 35 - 39a) die „persönlichen Voraussetzungen" geregelt. Typische persönliche Eingangsvor...