Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

Literatur: Lohmeyer, Umfang und Grenzen der nicht genehmigungspflichtigen Hilfeleistung in Steuersachen, DStZ 1980 S. 167; Streck/Schwedhelm, Auch Gutachten können unerlaubte Rechts- oder Steuerberatung beinhalten, Stbg 1992 S. 411; Weyand, Tätigkeits- und Werbegrenzen für Buchführungshelfer, INF 1997 S. 244; vom Stein, Der neue Begriff der „Rechtsdienstleistung“, AnwBl. 6/2008 S. 385; Meyer, Das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen – Grundlagen und Sanktionsmöglichkeiten der Finanzbehörde, DStR 2013 S. 2294; Klaeren, Unbefugte Hilfeleistung durch „Buchalter“, Kanzlei intern 7/2017 S. 3.

I. Allgemeines

1§ 6 nimmt die dort angesprochenen Sachverhalte vom Verbot unbefugter Steuerrechtshilfe (§ 5) aus. An der Qualifikation dieser Tätigkeiten als Steuerrechtshilfe ändert sich damit nichts. Dementsprechend gelten für die Dienstleistungen nach § 6 auch die übrigen Regelungen zur Steuerrechtshilfe (§§ 1 Abs. 3, 2, 8, 9). Übt ein StB Tätigkeiten nach § 6 aus, unterfällt er mit allen Rechten u. Pflichten den §§ 32 ff.

2§ 6 muss als ausdrücklich so gekennzeichnete Ausnahmevorschrift mit begrenzter Zielrichtung eng ausgelegt werden. Es besteht ein öffentliches Interesse an einer sachgerechten Steue...

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