Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
4. Aufl. 2020
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§ 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
Dritter Unterabschnitt: Verbot und Untersagung
Literatur: Gilgan, 8. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, BBKM 2008 S. 77; Goez, Die Neuregelung des Steuerberatungsrechts durch das 8. StBerÄndG, DB 2008 S. 971; Mutschler, Mitteilungs- und Auskunftspflichten der Steuerberaterkammern, DStR 2009 S. 1665; Schroer, Grundlegende Entscheidung des OLG Düsseldorf zu den Grenzen der Kundmachung gewerblicher Kontierungsbüros als „Buchführungsbüro“, Stbg 2012 S. 467; Meyer, Das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen – Grundlagen und Sanktionsmöglichkeiten der Finanzbehörde, DStR 2013 S. 2294; Eiling, Grenzen der Tätigkeit des Syndikus-Steuerberaters als Steuerberarter im Konzern, DStR 2014 S. 388; Riedlinger, Die Tätigkeit des Syndikus-Steuerberaters in der Praxis, Beihefter DStR 8/2014 S. 19; Klaeren, Unbefugte Hilfeleistung durch „Buchhalter“, Kanzlei intern 7/2017 S. 3.
I. Allgemeines
1§ 5 spricht anknüpfend an die Regelung in §§ 2 - 4 ausdrücklich das Verbot zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen für andere als die in §§ 3, 3a u. 4 bezeichneten Personen u. Vereinigungen aus. Daraus ergibt sich ein grds. Verbot der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen, sofern sich keine Befugnis aus d...