Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
4. Aufl. 2020
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VORWORT ZUR 4. AUFLAGE
Der bereits mit der dritten Auflage eingeleitete personelle Umbruch wurde fortgesetzt. Kollege Kuhls, Begründer und Namensgeber „des Kuhls” und Kollege Kleemann sind ausgeschieden. Kollege Maxl, wie Herr Kollege Kuhls und Herr Kollege Goez ebenfalls ein Autor der ersten Stunde, hat einen großen Teil bisher von ihm kommentierter Vorschriften abgegeben und die Rolle des Schriftleiters und Koordinators übernommen. Das Team der ersten Auflage hat eine anerkannte Grundlage für die Kommentierung des Steuerberatungsgesetzes geschaffen. Das neue Team hat sich zum Ziel gesetzt, auch weiterhin den Erwartungen an eine auch argumentative und praxisorientierte Kommentierung zu entsprechen. Die Fortführung des Namens Kuhls ist das sichtbare Zeichen dafür, die Ziele und Ansprüche des Kommentars weiterzuführen.
Das Autorenteam wurde erneut vergrößert. Kollege Güntge ist Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig und dort auch für die berufsgerichtlichen Verfahren in Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen zuständig. Er führt die Kommentierung von Herrn Kollegen Kuhls zu den Vorschriften zum berufsgerichtlichen Verfahren fort. Die hinzugekommenen Kolleginnen und...